Gottesdienst in der Matthäuskirche

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Am kommenden Sonntag, den 4. Juli feiern wir nach langer Zeit mal wieder einen Gottesdienst in der Matthäuskirche - ein Angebot gerade auch für die unter Ihnen, die unsere Kirche und auch die Orgel in letzter Zeit vermisst haben.

Halten wird den Gottesdienst Lektorin Ulla Lutter. Organist Martin Köhl und der liturgische Chor werden den Gottesdienst musikalisch ausgestalten.

Leider können in der Kirche nur maximal 53 Personen am Gottesdienst teilnehmen. Plätze vergeben wir in der Reihenfolge des Erscheinen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie nach Erreichen der Höchstgrenze leider nicht mehr einlassen dürfen.

Kindergottesdienst findet zurzeit leider nicht statt. Mit dem Kirchenkaffee hoffen wir, am 11. Juli zur Matthäus-Kirchweih wieder zu beginnen.


Für Gottesdienste in unserer Matthäuskirche gelten zurzeit folgende Regeln:

  • Maximal 53 Personen können an dem Gottesdienst teilnehmen. Plätze vergeben wir in der Reihenfolge des Erscheinen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie nach Erreichen der Höchstgrenze leider nicht mehr einlassen dürfen.
  • FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes
  • Ausnahme: Wenn Ihnen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder zumutbar ist, sind Sie von der Trageverpflichtung befreit, sofern Sie eine ärztliche Bescheinigung darüber haben.
  • Alle Beteiligten halten während des Gottesdienstes sowie beim Betreten und Verlassen des Kirchengländes jederzeit 1,50m Mindestabstand zueinander ein. 
  • Angehörigen des eigenen Hausstandes und vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen ohne Abstand nebeneinander sitzen.
  • Sitzplätze im richtigen Abstand werden Ihnen vom Sicherheitsteam zugewiesen.
  • Desinfektionsmittelspender stehen am Eingang zur freiwilligen Verwendung bereit.
  • Es gibt keinen Klingelbeutel, sondern nur eine Kollekte am Ausgang.

Sie dürfen leider nicht am Gottesdienst teilnehmen, wenn Sie...

  • aktuell positiv auf COVID-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind
  • Atemwegsprobleme (respiratorischen Symptome jeder Schwere) haben
  • unspezifische Allgemeinsymptome oder Fieber haben
  • oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten gehabt oder sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufgehalten haben.

 

Alle Teilnehmer mit Smartphone haben die Möglichkeit, einen QR-Code mit der Corona-Warn-App einzuscannen. Sie finden den QR-Code meist auf der Rückseite des Liedblatts.